Allgemeine Geschäftsbedingungen „Briefkasten-Werbung“.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den vertraglichen Ablauf zwischen der Firma „Reinhard Bleier“,im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Dienstes „Werbezustellung in Wien“ erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB's gelten auch für alle weiteren Folgeaufträge des Auftragnehmers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, sind gesondert anzufertigen und entfalten Ihre Wirkung nach beiderseitiger schriftlicher Bestätigung.

Auftragsabwicklung

Ein Auftrag kommt dann zustande, wenn der Auftraggeber das zuvor angefertigte Anbot des Auftragnehmers samt diesen AGB's mit seiner Unterschrift bestätigt und an den Auftragnehmer entweder postalisch, via Fax, oder eingescannt als E-Mail zurücksendet. Anbote des Auftragnehmers haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Die Anbotsstellung ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen und kann diese ohne Angebe von Gründen ablehnen.

Leistungen

Die Anzahl der zu verteilenden Werbemittel und der zu verteilenden Fläche richtet sich nach den Angaben des Anbots. Als Grundlage zur Berechnung der verteilten Werbemittelmenge dienen die tatsächlich angegangenen Briefkästen, und nicht die dort möglicherweise deponierbare Werbemittelanzahl.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Haushalte im besprochenen Gebiet zu beflyern.

Ausgenommen davon sind:

- Gewerbe- und Industriegebäude;

- öffentliche Gebäude;

- Wohnhausanlagen oder Gebäude, die für den Auftragnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht zugänglich sind. Dies gilt auch für Haushalte, bei denen keine unadressierten Werbemittel erwünscht sind, die Briefkästen voll bzw. aus welchen Gründen auch immer für den Auftragnehmer unzugänglich sind;

- Kleingartenvereine, Saison- und Sommerhäuser;

- Gebäude, die für die austragende Person den Anschein haben, unbewohnt zu sein;

- Gebäude, die sich in Bau bzw. im Umbau befinden.

Zeitraum der Auftragsdurchführung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den zuvor vereinbarten Ausführungszeitraum einzuhalten.

Folgende Bedingungen müssen jedoch gegeben sein:

Die Werbemittel müssen zumindest einen Werktag (bis spätestens 12:00 Uhr) vor Verteilung abgepackt freihaus an die zuvor vereinbarte Lieferadresse geliefert werden. Verspätete oder unfreie Lieferungen müssen vom Auftragnehmer nicht angenommen werden, und der Auftragnehmer kann vom vereinbarten Auftrag ohne Ersatzansprüche zurücktreten.

Sollten die Werbemittel beschädigt oder mit Druckfehlern geliefert worden sein, so wird der Auftragnehmer versuchen, den Auftraggeber zu kontaktieren und gegebenenfalls eine neue Terminvereinbarung machen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die gelieferten Werbemittel zu kontrollieren. Sollten die gelieferten Produkte -aus welchen Gründen auch immer- fehlerhaft bzw. beschädigt, und dadurch nicht austeilbar sein, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, diese zu ersetzen. In diesem Falle ist ein neuer Auftragszeitraum mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren.

Bei Transportschäden, höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Elementarereignissen, Beschlagnahmungen, sehr schlechten Wetterbedingungen oder bei Vertragsabschluss entstandenen Umständen, die die Ausführung des Auftrags verhindern bzw. verzögern, ist der Auftragnehmer von der Leistungserbringung entbunden oder berechtigt dazu, einen angemessenen längeren Leistungszeitraum in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird ehebaldigst über die Lage in Kenntnis gesetzt.

Preise & Bezahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, zzgl. gesetzlich vorgeschriebene Steuern und Abgaben.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer erhaltene Rechnungen unverzüglich, spesenfrei und ohne Abzug via Banküberweisung oder in Bar zu begleichen. Die Bezahlung erfolgt AUSNAHMSLOS vor Beginn der Verteilung. Ist dies nicht der Fall, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftrag zu beginnen, weiterabzuarbeiten bzw. zu Ende zu führen. Der damit verbundene Gewinnentgang sowie angefallene Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Wenn der Auftraggeber erhaltene Rechnungen nicht im vereinbarten Zeitraum begleicht, behält sich der Auftragnehmer vor, Mahnspesen und Zinsen im angemessenen Rahmen zu verrechnen. Inkasso- und Eintreibungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Vertragserfüllung, Bemängelungen oder Gewährleistungsansprüchen zu verweigern. Weiters dürfen keine Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer aufgerechnet werden.

Gewährleistung

Der Auftragnehmer gibt eine Zustellungsgarantie von 95%. Die daraus folgende Fehlerquote von maximal 5% liegt in der Natur der Sache und wird mit Auftragserteilung vom Auftragnehmer akzeptiert. Der Auftraggeber kann innerhalb von 2 Werktagen nach Beendigung des Auftrags Reklamationen vorbringen. Diese müssen so eingebracht werden, dass Sie vom Auftragnehmer überprüft werden können. Sollte die tolerierte Fehlerquote tatsächlich überschritten worden sein, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, entweder den bemängelten Teil der Austragung nachzubessern bzw. eine Preisminderung in Form einer Gutschrift über den Wert der Mängel auszustellen. Zur Auftragsnachbesserung werden vorab bei jedem Auftrag 5% der vereinbarten auszuteilenden Menge einbehalten. Sollte es zu keiner Auftragsnachbesserung kommen, so werden diese 5% der Werbemittel 3 Werktage nach Auftragsende als Makulatur betrachtet. Der Kunde hat mit Auftragsbeginn mehr keinen Anspruch auf diese einbehaltenen 5% der auszuteilenden Werbemittel. Auf weitere etwaig übrig gebliebenen Werbemittel hat der Auftraggeber ebenfalls mit Auftragsbeginn keinen Anspruch mehr und diese werden ebenfalls als Makulatur betrachtet.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach den gesetzlichen Schandensersatz-Vorschriften. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Werbemittel schadenfrei zuzustellen. Weiters haftet der Auftragnehmer nicht für den Inhalt (Druck, Texte, Bilder etc) der auszutragenden Werbemittel. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Ansprüche Dritter aus mangelhaft erbrachter Auftragsabarbeitung ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Sollte der Auftragnehmer in Haftung gezogen werden, so ist die Höhe des Schadensersatzes mit den Fakturenbetrag begrenzt, der dem zuvor gelegten Anbot des Auftrags entspricht.

Rücktritt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit einem eingeschriebenen Brief vom Auftrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer den Auftragszeitraum aus allgemeinem groben Verschulden überschreitet. Der Auftraggeber ist jedoch auch verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu Beendigung des Auftrags einzuräumen. Erfolgt ein Rücktrittsgesuch aus anderen Gründen, so ist dieses nur mit schriftlicher Genehmigung vom Auftragnehmer geltend. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine entsprechende Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Die Stornogebür orientiert sich am entgangenen Aufragswert. Der Auftragnehmer darf schuldfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn Fälle von höherer Gewalt vorliegen oder es dem Aufragnehmer durch nicht vertretbare Umstände oder Ereignisse gänzlich unmöglich ist, den Auftrag zu den vereinbarten Konditionen durchzuführen.

Anzuwendendes Recht

Diese AGBs und das Auftragsverhältnis unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Auftragsnehmers. Als Gerichtsstand gilt in allen strittigen Angelegenheiten Wien als vereinbart.

 

 

Stand 01.04.2009